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In
unserem Sozialsystem hat die Krankenversicherung den
ältesten Platz. Fast 120 Jahre existiert sie
annähernd so wie heute. Im Gegensatz zur
Rentenversicherung hat sich bei der
Krankenversicherung kaum etwas geändert.
Ca. 90 Prozent der Deutschen
sind in einer Gesetzlichen Krankenkasse als
Mitglied angemeldet.
Unter der
Beitragsbemessungsgrenze von aktuell EUR 40.500,-
pro Jahr sind Arbeitnehmer Pflichtmitglieder
der Gesetzlichen Krankenkassen.
Als Selbständiger, Beamter oder
"Besserverdiener (>40500€)" kann man sich in
einer privaten Versicherung krankenversichern. Sie
brauchen allerdings auch als Besserverdiener nicht
zu wechseln, wenn Sie nicht wollen. Wenn Sie über
der Beitragsbemessungsgrenze liegen sind Sie
"freiwilliges Mitglied".
Wollen Sie als Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse in eine andere gesetzliche
Krankenkasse wechseln, so können Sie diese
mit einer Frist von 2 Monaten
kündigen und in eine andere gesetzliche Krankenkasse
wechseln. An diese sind Sie allerdings darauf hin
für 18 Monate gebunden.
In der
gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der
Versicherungsnehmer abhängig von seinem Einkommen
einen gewissen festgelegten Prozentsatz in die
Krankenversicherung und ist damit inklusive seiner
nicht berufstätigen Familienmitglieder versichert.
Im
Gegensatz dazu richten sich
die Prämien der private
Krankenversicherung nach dem individuellen Risiko
und dem Eintrittsalter. Dieses führt grade für junge
Versicherungsnehmer zu deutlich günstigeren Prämien
als in der gesetzlichen Versicherung.
Deshalb:
Der Vergleich Private Krankenkasse als
Zusatzversicherung !
Zusätzlich zu den günstigeren Prämien erhält der
Versicherungsnehmen deutlich mehr Leistungen :
Familienmitglieder sind bei der privaten
Krankenversicherung nicht automatisch mitversichert.
Während des Erziehungsurlaubes oder längerer
Krankheit müssen die Beiträge meist in voller Höhe
weitergezahlt werden.
Genau wie in der Gesetzlichen Krankenkasse erhalten
privat versicherte Arbeitnehmer einen Zuschuss
von 50% der gesamten Beiträge bis hin zum
Höchstsatz der gesetzlichen Kassen.
Der Gesetzgeber verlangt Seit Januar 2000 einen
generellen Alterssicherungszuschlag in Höhe von 10%
der Beiträge, mit dem im Alter die Beiträge gesenkt
werden.
Ab dem Alter von 65 werden aus diesen zusätzlichen
Rücklagen die Beiträge reduziert und die private
Versicherung bleibt dadurch bezahlbar.
Ein Vergleich Private Krankenkasse -
Zusatzversicherung mit der Gesetzlichen Krankenkasse
zeigt deutlich die Vorteile dieser günstigen
Versicherung.
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